Die Kanzlei
An unserem Standort in Dresden unterstützt Sie unser Team von qualifizierten und erfahrenen Steuerfachleuten bei Ihrem Vorhaben. Dabei können sich unsere Mandanten auf eine fast 25-jährige Expertise im Steuerrecht im Steuerrecht verlassen. Mit internen und externen Schulungen tragen wir darüber hinaus dem steten und schnellebigen Wandel im Steuerrecht Rechnung. Neben unseren Mitarbeitern stehen Ihnen folgende Berufsträger für Ihre Beratung zur Verfügung:
Margitta Freter
Steuerbevollmächtigte
Frau Margitta Freter ist seit 1994 Steuerbevollmächtigte und betreut vornehmlich Einzelgewerbetreibende und Freiberufler. Des Weiteren istr Sie für die Lohnbuchhaltungen der Mandanten, Existenzgründerberatungen und die interne Organisation unserer Kanzlei zuständig.
Dr. Wilfried Hogau
Steuerberater
Steuerberater seit 1995, betreut vorrangig Kapitalgesellschaften und Einzelgewerbetreibende. Außerdem ist er einer der Ansprechpartner bei geplanten Umstrukturierungen im Unternehmen und deren steuerrechtlichen Umsetzung.
Hagen Saupe
Steuerberater
Steuerberater seit 2010, betreut vorrangig Personengesellschfaten, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen. Zudem ist er Ansprechpartner in Fragen der Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsberatung
Stefanie Baischer
Steuerberaterin
Steuerberaterin seit 2015, betreut Mandanten im eCommerce, Gemeinnützigkeitsrecht und Künstler. Zudem ist Sie Dozentin an der BA-Dresden u.a. für die Fächer Umsatzsteuer und Unternehmensfinanzierung.
25 Jahre Erfahrung
Die Dr. Hogau, Saupe & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft ist aus der seit 1995 bestehenden Gattner Gerlach Dr. Hogau GbR Steuerberatung hervorgegangen.
Am 01.07.1995 gründeten die Steuerbevollmächtigten bzw. Steuerberater Margitta Freter, Ernst Gattner und Dr. Wilfried Hogau die Kanzlei, welche seither erfolgreich am Standort Dresden-Bühlau tätig ist und auf eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit mit den Mandanten zurückblicken kann.
Zum 02.01.2019 brachte Steuerberater Hagen Saupe seine bis dato seit 2010 bestehende Einzelkanzlei in die Gattner Gerlach Dr. Hogau GbR ein. Die gemeinsame Berufsausübung bündelt Kompetenzen und kombiniert die langjährige Expertise mit neuen Beratungsansätzen. So können wir die Beratungsqualität nicht nur sichern, sondern zukünftig noch verbessern.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2023
Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. mehr dazu
Ihre Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG).
Bitte teilen Sie uns die Arbeitsunfähigkeit spätestens 5 Tage vor der Lohnabrechnung
per Mail mit.
Zukünftiges Vorgehen
Wenn wir von Ihnen die Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten haben, fordern wir für Sie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an. Nachdem die Krankenkasse die Daten geprüft hat, meldet diese die Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an das Lohnabrechnungsprogramm zurück.
Geringfügig Beschäftigte und Kurzfristig Beschäftigte
Das Verfahren gilt auch für Minijobs und kurzfristig Beschäftigte. Daher benötigen wir ab sofort immer die gesetzliche Krankenkasse auch für diesen Arbeitnehmer-Kreis.
Ausgenommen vom elektronischen Verfahren sind:
In diesen Fällen bleibt es auch nach dem 01. Januar 2023 beim bisherigen Verfahren und bei einer gewohnten Vorlagepflicht.
Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu.