Besteuerung von Kryptowährungen
Kryptowährungen wie der Bitcoin, Ethereum oder andere Altcoins rücken zunehmend in den Fokus von privaten Anlegern und Institutionen. mehr dazu
Kryptowährungen wie der Bitcoin, Ethereum oder andere Altcoins rücken zunehmend in den Fokus von privaten Anlegern und Institutionen. mehr dazu
Von Seiten der Finanzverwaltung existiert dazu ein Entwurf eines BMF Schreibens, das dazu Stellung nimmt, aus unserer Sicht aber in Teilen nicht zutreffende Darstellungen und Schlussfolgerungen enthält. Gegenwärtig wird über diesen Entwurf noch beraten, so dass die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung sich dahingehend noch ändern kann. Aber auch dann ist dies lediglich die Meinung der Finanzverwaltung und bindet den Steuerpflichtigung in der Regel nicht. Anderslautende Rechtsauffassungen durch Auslegung des derzeit geltenden Rechts im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung sind dann nur noch auf dem rechtlichen Wege vor den Finanzgerichten durchsetzbar. Beispielsweise ist gerade ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in dem über die Frage verhandelt wird, ob Kryptowährungen nach derzeitigem Gesetzesstand überhaupt steuerbar bzw. steuerpflichtig sind (Revision BFH – IX R 27/21).
Bei diesem Thema ist aktuell sehr viel in Bewegung, da wir uns gegenwärtig noch im Zustand der Meinungsbildung aller Beteiligten befinden (Finanzverwaltung, Gesetzgeber, steuerberatende Berufe). Der Gesetzgeber ist gefordert, hier Klarheit zu schaffen.
Bitte zögern Sie nicht, uns auf dieses Thema ansprechen, sofern Sie beabsichtigen, mit Kryptowährungen zu handeln oder es bereits getan haben. Wir beraten Sie dazu gern und finden für Sie Lösungen.
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