Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2023
Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden.
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Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden.
Ab morgen den 30.01.2025 sind wir aus technischen Gründen telefonisch nicht erreichbar. In dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte eine Email. Ab Montag den 03.02.2025 sind wir dann wie gewohnt wieder für Sie erreichbar.
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, wir möchten Sie in Ergänzung zu unserem Schreiben aus dem Sommer dieses Jahres über die bevorstehenden Änderungen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1. Januar 2025 informieren.
Unsere Kanzlei wird seit dem 01.04.2023 von Frau Steuerberaterin, Dipl.-Betriebswirtin (BA) Stefanie Baischer verstärkt.
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten.

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